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Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen podos (ποδός) für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab:
Er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Die Maßnahmen einer Podologin/eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive (vorbeugende) und kurative (heilende) therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Die Podologin/der Podologe ist aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker
mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines diabetischen Fußsyndroms (DFS) als bislang
einzige Gruppe von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung
zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können. Podologen arbeiten als selbständige
Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als
freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft, als Angestellte
in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum
Beispiel Ärzten, Orthopädie-
(Quelle: Wikipedia)


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